Mehr als zwei Drittel des Energiebedarfs im öffentlichen Sektor entstehen in den rund 12.000 Städten, Gemeinden und Landkreisen in Deutschland. Diese bieten hohe Energieeinsparpotentiale und CO2-Minderungsmöglichkeiten. Deshalb hatte die Bundesregierung zum 1. Januar 2015 ein Förderprogramm für regionale Energieeffizienz- und Ressourceneffizienz-Netzwerke für Kommunen gestartet, das so erfolgreich war, das es zum 1. Januar 2019 in die Kommunalrichtiline übernommen wurde. Inzwischen wurden die Förderbedingungen überarbeitet und nachgeschärft und es erfolgte zum 01.01.2022 eine Novellierung. Die Förderrichtlinie gilt aktuelle noch bis zum 31. Dezember 2027.

Unterstützt werden zwei Phasen kommunaler Netzwerke:

  • Gründung und Aufbau kommunaler Netzwerke
  • Netzwerkphase und Betrieb kommunaler

Netzwerkteilnehmer: An einem kommunalen Netzwerk können neben Kommunen auch kommunale Betriebe mit min. 25% kommunaler Beteiligung, öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Träger, im Status der Gemeinnützigkeit stehende eingetragene Vereine sowie Religionsgemeinschaften (Details hierzu sind in der aktuellen Fassung der Kommunalrichtlinie geregelt) teilnehmen.

Auch privatwirtschaftliche Unternehmen können unter Umständen an einem kommunalen Netzwerk teilnehmen, solange ein kommunaler Zusammenhang begründet ist.

Netzwerkthemen: Ein Netzwerk wird zu einem thematisch abgrenzbaren, kommunalen Handlungsfeld gegründet. Dies können sämtliche Themen rund um den kommunalen Klimaschutz sein, hier insbesondere Energieeffizienz, Ressourceneffizienz und klimafreundliche Mobilität (nicht abgeschlossene Liste)

Seit 2015 sind etwa 100 kommunale Netzwerke operativ tätig (gewesen) – und es werden mehr

Das Förderprogramm der kommunalen Netzwerke, das im Januar 2015 beim BAFA startete, ist nach einigen Jahren sehr lebendig unterwegs und wird kontinuierlich weiterentwickelt und ist inzwischen als fester Baustein in der Kommunalrichtlinie verankert (Stand April 2023):

  • 54 Netzwerke aus praktisch allen Regionen Deutschlands durchliefen oder befinden sich noch in der Förderphase des BAFA. Die Evaluierung der Netzwerke wurde im Jahr 2021 durchgeführt (nicht alle Projekte wurden hierin evaluiert). In Summe lässt sich aus dem Bericht eine netto THG-Minderung von 1,12 Mio. t/a durch die Netzwerktätigkeit bewerten und damit einer Fördereffizienz von etwa 9 kg THG / € Fördermittel.
  • 46 kommunale Netzwerke (Stand: 04.2022) wurden über die Kommunalrichtlinie (seit 2019) bereits gegründet, d.h. sie befinden sich in der geförderten Netzwerk-Phase oder haben ihre drei Jahre schon beendet. Die Zahl der teilnehmenden Städte, Kommunen, Gemeinden und weiterer Akteure in einem Netzwerk variiert zwischen 6 und 16 und summiert sich auf über 480 beteiligte Institutionen gesamt.
  • Besondere Netzwerk-Konstellationen sind unter anderem folgende: „Netzwerk der Häfen in Schleswig-Holstein“, „Städtenetzwerk klimaschonende Entscheidungen“, „ökumenisches Mobilitätsnetzwerk“, „Netzwerk für nachhaltige Beschaffung und nachhaltige Liegenschaften“, „Solaroffensive 2.0“,

Zu wünschen wäre den oft schmalen Gemeindekassen und dem Klima, dass die große Nachfrage weiter anhält. Nach Auskunft des Bundeministeriums für Umwelt stehen genug Fördermittel zur Verfügung, und es gibt genug Antragskonstellationen für über 100 weitere kommunale Netzwerke.

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