Gütesiegel für Unternehmens-Netzwerke:

Durch die Erfahrungen der 30 Pilotnetzwerke, der Entwicklung von Lernenden Energieeffizienz-Netzwerken (LEEN), Implementierung des Mari:e-Konzeptes und der Standardisierung der Initiative für Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke haben sich unterschiedliche Konzepte etabliert, die alle ihre Berechtigung haben und für die unterschiedlichen Konstellationen der Netzwerkzusammensetzung optimal genutzt werden können.

Die AGEEN empfiehlt seit Herbst 2015 aufgrund der Erfahrungen ihrer Mitglieder Merkmale und Anforderungen an entstehende Netzwerke, um den teilnehmenden Unternehmen einen möglichst hohen Energie- und Klimaschutz-Nutzen zu ermöglichen.

Die Empfehlungen  betreffen die Zusammensetzung und die Teilnehmerzahl der Netzwerke, die Unternehmensgröße und die Mindest-Laufdauer, die Häufigkeit und die Dauer der Netzwerktreffen, die Moderation und die Gestaltung der Netzwerktreffen, aber auch das Energieaudit und die Zielsetzungen des Netzwerk, schließlich das jährliche Monitoring.

Hier können Sie die Empfehlungen und Kriterien zur Bewertung des Gütesiegels einsehen

Good-Practice-Auszeichnung für Netzwerkunternehmen:

Die inzwischen mehreren Tausend Unternehmen, die an Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerken teilnehmen und teilgenommen haben, zeigen den Mehrwert, der durch die Netzwerkarbeit entsteht. Netzwerketeilnehmer profitieren insbesondere von Unternehmen, die sich sehr stark in den Netzwerken engagieren und hier ihre Erfahrungen teilen und als Pioniere einen wesentlichen Beitrag zu Energieeffizienz und Klimaschutz beitragen.

Die AGEEN zeichnet daher Netzwerkunternehmen aus, die sich in Ihren Netzwerk-Aktivitäten besonders engagiert haben

Gütesiegelkommunal für kommunale Netzwerke

Die Anforderungen an kommunale Netzwerke sind zentral durch die Anforderungen der Förderrichtlinien geprägt. Diesen wird im Gütesiegelkommunal Rechnung getragen. Jedoch gehen die Anforderungen an kommunale Netzwerke nach dem Gütesiegelkommunal über die Anforderungen der Förderrichtlinie hinaus und hat zur Entwicklung einer Bewertungssystematik für kommunale Netzwerke geführt, die ab 2023 kommunale Netzwerke auszeichnet, die im Besonderen über die Anforderungen der Förderrichtlinie hinaus gehen. Hierbei wird unterschieden, ob es sich um ein durch Kommunen geprägtes Netzwerk oder durch kommunale Unternehmen oder sonstige förderfähige Einrichtungen handelt. Des Weiteren wird differenziert bewertet, welchen inhaltlichen Schwerpunkt das Netzwerk gesetzt hat.

Hier können Sie die Bewertungskriterien zum Gütesiegelkommunal einsehen

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