Gewinnungs- und Gründungsphase eines Netzwerkes

Gefördert wird die Gewinnung von Netzwerkteilnehmern durch einen Netzwerkträger (-manager). Der Netzwerkmanager wirbt Teilnehmer für das aufzubauende Netzwerk an. Zuwendungsfähig sind Personalausgaben für das Netzwerkmanagement sowie Ausgaben für Fahrten zu Gewinnungsgesprächen vor Ort, Werbematerial zur Gewinnung von Netzwerkteilnehmern sowie die Organisation und Durchführung einer regionalen Informationsveranstaltung zur Gewinnung von Netzwerkteilnehmern. Ziel ist es, mindestens 6 potenzielle Teilnehmer über das Vorhaben zu informieren und eine Netzwerkteilnahme anzubahnen.

Antragsberechtigt sind, abweichend zur allgemeinen Antragsberechtigung, ausschließlich fachkundige externe Dienstleister (jur. Personen), die beabsichtigen als Netzwerkmanager tätig zu werden. Je Netzwerkmanager können maximal drei Gewinnungsphasen gleichzeitig gefördert werden.

Rahmenbedingungen:

  • Förderquote: 100 Prozent
  • Zuwendung 5.000 Euro je Gewinnungsphase
  • Bewilligungszeitraum: 12 Monate
  • die Gewinnungsversuche (auch erfolglose) sind anhand von schriftlichen Bestätigungen der angesprochenen Teilnehmer nachzuweisen und zuwendungsfähig.

Umsetzungsphase eines Netzwerkes

Gefördert wird der Aufbau, der Betrieb und die Begleitung eines Netzwerks durch einen beauftragten Netzwerkmanager. Dieser hat sicherzustellen, dass

  • mindestens 6 Netzwerkteilnehmer vertraglich gesichert an dem Netzwerk teilnehmen
  • ein qualifiziertes Netzwerkteam eingesetzt wird. Das Netzwerkteam besteht aus einem oder mehreren Fachberatern zu den Kernthemen des Netzwerks, einem erfahrenen Moderator sowie externen Referenten, welche die Netzwerktreffen inhaltlich unterstützen.
  • eine Auftakt- und Abschlussveranstaltung stattfindet
  • eine elektronische Netzwerkplattform aufgebaut wird
  • Berichte zur Kontrolle des Fortschritts der Netzwerkteilnehmer erstellt werden
  • Über die Vorhaben im Netzwerk in der Öffentlichkeit diskutiert werden kann und hierzu die Öffentlichkeitsarbeit konzentriert.

Das Netzwerk wird unterstützt durch externe Berater, welche

  • Die Netzwerkteilnehmer in dem jeweiligen Themenfeld inhaltlich und individuell unterstützen (z.B. Energieaudits / -berichte in Energieeffizienz-Netzwerken; Umsetzungsberatung zu nachhaltiger Beschaffung in Ressourceneffizienz-Netzwerken; Mobilitätsplanungen in Mobilitätsnetzwerken oder Erneuerbare Energien – Planungsleistungen in Erneuerbaren-Energien-Netzwerken)
  • Die Netzwerkteilnehmer einheitlich auf den Netzwerktreffen zu aktuellen Entwicklungen und dem technischen Stand informiert und weiterbildet
  • Die Netzwerktreffen professionell vorbereitet, moderiert und nachbereitet

Rahmenbedingungen:

  • Förderquote: 60% reguläre Förderquote und 80% für Antragsteller in den Braunkohlerevieren sowie für finanzschwache Antragsteller
  • Zuschuss: max. 40.000 Euro pro Netzwerkteilnehmer, wobei max. 1.500 Euro für die begleitende Öffentlichkeitsarbeit
  • Eigenanteil: min. 15% regulär und 10% für Antragssteller in den Braunkohlerevieren sowie für finanzschwache Antragsteller
  • Bewilligungszeitraum: 36 Monate

Antragssteller sind die Antragsberechtigten (Kommunen, kommunale Betriebe, etc.) als Verbundprojekt, bei dem jeder Netzwerkteilnehmer einen eigenen Antrag einreicht. Alternativ können Netzwerke, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind, die Zuwendung als kommunalen Zusammenschluss beantragen (hier übernimmt eine Kommune die Antragsstellung für alle anderen Kommunen)

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